Gemäß der Psychotherapie-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss sind neben der kognitiven Verhaltenstherapie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie anerkannt. Unter den beiden Unterpunkten finden Sie Kurzinformationen zu den beiden letztgenannten Psychotherapieverfahren. Die Auswahl erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Denn es gibt noch weitere, alternative Psychotherapieverfahren wie z. B. die Gestalttherapie oder die Klientenzentrierte Psychotherapie nach Rogers.